Erbrecht

Vorsorge für den Todesfall durch Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsvereinbarungen, Schenkung und Übergabe von Vermögenswerten zu Lebzeiten, Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen im Zusammenhang mit Todesfällen und Verlassenschaftsverfahren

  • Vertretung und Beratung zu erb- und pflichtteilsrechtlichen Fragen aller Art
  • Geltendmachung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen im Verlassenschaftsverfahren sowie im gerichtlichen Verfahren wegen widerstreitender Erbantrittserklärungen
  • Errichtung von Testamenten und Übergabsverträgen
  • bäuerliche Erbfolge – Anerbenrecht
  • Prüfung und allfällige Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen