
Erbrecht
Vorsorge für den Todesfall durch Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsvereinbarungen, Schenkung und Übergabe von Vermögenswerten zu Lebzeiten, Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen im Zusammenhang mit Todesfällen und Verlassenschaftsverfahren
- Vertretung und Beratung zu erb- und pflichtteilsrechtlichen Fragen aller Art
- Geltendmachung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen im Verlassenschaftsverfahren sowie im gerichtlichen Verfahren wegen widerstreitender Erbantrittserklärungen
- Errichtung von Testamenten und Übergabsverträgen
- bäuerliche Erbfolge – Anerbenrecht
- Prüfung und allfällige Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
