Erbrecht

Vorsorge für den Todesfall durch Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsvereinbarungen, Schenkung und Übergabe von Vermögenswerten zu Lebzeiten, Durchsetzung be- rechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen im Zusammenhang mit Todes- fällen und Verlassenschaftsverfahren

  • Errichtung von Testamenten, Erb- und Übergabsverträgen
  • Vertretung und Beratung im Verlassenschaftsverfahren
  • bäuerliche Erbfolge – Anerbenrecht
  • Prüfung und allfällige Anfechtung von Testamenten und letztwilligen Verfü-
    gungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Privatstiftung