Liegenschaftsrecht:
Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen
- Erstellung und grundbücherliche Durchführung von Kaufverträgen samt treuhändiger Abwicklung
- Erstellung und grundbücherliche Durchführung von Übergabeverträgen und Schenkungsverträgen
- Überprüfung von abzuschließenden Verträgen
- Beratung im Zusammenhang mit der Vermietung von Liegenschaften/Wohnungen/etc. samt Vertragsgestaltung
- Gerichtliche Durchsetzung von Mietzins- und Räumungsansprüchen
- Durchsetzung von Teilungsansprüchen gegen Miteigentümer
- Geltendmachung oder Abwehr sonstiger Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten, Grenzstreitigkeiten, etc.
